Detlefsen & Weyrich Rechtsanwälte
(Stand Mai 2020)
Inhaltsübersicht
I. Präambel
II. Verantwortliche Stelle / DSB / Aufsichtsbehörde
III. Allgemeine Grundsätze
IV. Kategorien personenbezogener Daten
V. Datenverarbeitung im Mandatsverhältnis
VI. Kommunikation im Mandatsverhältnis
VII. Werbung / Newsletter
VIII. Verarbeitung von Lieferantendaten / Dienstleisterdaten
IX. Etwaige Empfänger von Daten
X. Betroffenenrechte
Im Rahmen dieser Datenschutzerklärung möchten wir Sie informieren, wie die Rechtsanwälte Detlefsen & Weyrich (im Folgenden: „Sozietät“) mit personenbezogenen Daten im Rahmen eines Mandatsverhältnisses umgeht und eine Verarbeitung von personenbezogenen Daten durch unsere Sozietät erfolgt. Soweit die nachfolgenden Informationen nicht ausreichend oder nicht verständlich sein sollten, zögern Sie nicht, den sachbearbeitenden Rechtsanwalt und/oder unseren Datenschutzbeauftragten unter den in Ziffer II genannten Kontaktdaten anzusprechen.
Nachfolgend finden Sie Informationen zu Namen und Kontaktdaten des für die Datenverarbeitung Verantwortlichen und die Kontaktdaten der für uns zuständigen Aufsichtsbehörde, an die Sie sich im Fall von Beschwerden wenden können:
Verantwortlicher
Detlefsen & Weyrich Rechtsanwälte
Bergstraße 7
20095 Hamburg
Telefon+49 (0)40 337633
Telefax:+49 (0)40 337091
E-Mail:
Web: https://www.detlefsenundweyrich.de/
Zuständige Aufsichtsbehörde für den Datenschutz
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Ludwig-Erhard-Straße 22
20459 Hamburg
Telefon+49 (0)40 428544040
Telefax:+49 (0)40 428544000
E-Mail:
Web: https://www.datenschutz-hamburg.de/
Zunächst möchten wir Sie mit unseren allgemeinen Grundsätzen für die Verarbeitung personenbezogener Daten vertraut machen, bevor wir Ihnen im Folgenden den Umgang mit personenbezogenen Daten im Rahmen eines Mandatsverhältnisses erläutern. Bitte beachten Sie, dass für den Onlinebereich unsere Datenschutzerklärung für Webseiten Anwendung findet. Diese enthält spezielle Regelungen für den Onlinebereich und ist unter „Datenschutz“ auf unserer Homepage https://www.detlefsenundweyrich.de/ verfügbar.
1. Anwaltliches Berufsgeheimnis / Datenschutzrecht
Als Rechtsanwälte unterliegen wir den Bestimmungen des anwaltlichen Berufsgeheimnisses nach § 43a Abs. 2 Bundesrechtsanwaltsordnung (im Folgenden „BRAO“) sowie § 2 der Berufsordnung für Rechtsanwälte (im Folgenden „BORA“). Hiernach sind wir zur Verschwiegenheit berechtigt und verpflichtet. Die Verschwiegenheitspflicht bezieht sich auf alle Tatsachen und Umstände, die uns in Ausübung des Berufs bekanntwerden. Die Verschwiegenheitspflicht besteht auch nach Beendigung des Mandats fort. Sie gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen, soweit die BORA oder andere Rechtsvorschriften Ausnahmen von der Verschwiegenheitspflicht zulassen, oder die Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen aus dem Mandatsverhältnis oder die Verteidigung des Rechtsanwalts in eigener Sache eine Offenbarung erfordern. Verstöße gegen die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht können nach § 203 StGB strafrechtlich sanktioniert werden.
Für Verarbeitungen personenbezogener Daten von Mandanten, die natürliche Personen sind, gelten ergänzend zum anwaltlichen Berufsgeheimnis die datenschutzrechtlichen Vorschriften der Verordnung (EU) 679/2016 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG (im Folgenden „Datenschutz-Grundverordnung“ oder „DSGVO“) sowie die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes, in der ab dem 25.05.2018 geltenden Fassung (im Folgenden „BDSG“).
2. Begriffsbestimmungen
Die Begriffsbestimmungen und Definitionen in diesen Datenschutzhinweisen richten sich nach DSGVO sowie dem BDSG.
3. Verarbeitung personenbezogener Daten
Wir erheben und verwenden personenbezogene Daten im Regelfall nur, soweit dies zur Erbringung und Bereitstellung unserer Leistungen erforderlich ist sowie in den in dieser Datenschutzerklärung aufgeführten Fällen. Eine darüberhinausgehende Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt nur, soweit dies durch gesetzliche Vorschriften ausdrücklich gestattet ist und/oder ihre Einwilligung– soweit erforderlich – hierzu vorliegt.
4. Datenschutzrechtliche Grundlagen der Verarbeitung
Soweit personenbezogene Daten auf Basis einer Einwilligung verarbeitet werden, ist Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO Rechtsgrundlage für die Verarbeitung. Erfolgt eine Verarbeitung zur Erfüllung eines Vertrages, richtet sich dies nach Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO; dies gilt auch für Verarbeitungen, die zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich sind. Erfolgt eine Verarbeitung zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung, ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO die Rechtsgrundlage. Verarbeitungen zur Wahrung lebenswichtiger Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person verarbeiten wir im Rahmen von Art. 6 Abs. 1 lit. d DSGVO. Erfolgt eine Verarbeitung von Daten zur Wahrung berechtigter Interessen unserer Sozietät und/oder eines Dritten und überwiegen die Interessen, Grundrechte und Grundfreiheiten des Betroffenen unsere berechtigten Interessen nicht, ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO die Rechtsgrundlage. Erfolgt eine Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen einer sog. Zweckänderung (d.h. Daten werden zu anderen Zwecken verarbeitet als ursprünglich geplant) ist Art. 6 Abs. 4 DSGVO die Rechtsgrundlage.
5. Verarbeitung zur Durchsetzung von Ansprüchen / Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen
Im Rahmen von Mandatsverhältnissen behalten wir uns vor, personenbezogene Daten zum Zwecke der Durchsetzung unserer Ansprüche im Rahmen berechtigter Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO zu verarbeiten; dies umfasst auch eine Übermittlung von Daten an Behörden und/oder Gerichte. Ebenso kann eine Verarbeitung und/oder Übermittlung von Daten zum Zwecke der Erfüllung gesetzlicher oder rechtlicher Verpflichtungen (z.B. Auskünfte an Behörden etc.) erfolgen; Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO. Die Bestimmungen der anwaltlichen Verschwiegenheitspflicht und sich daraus ergebenden Einschränkungen werden beachtet.
6. Einholung von Einwilligungen / Widerrufsrecht
Einwilligungen (Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO) werden von uns in der Regel schriftlich (z.B. im Rahmen unserer Mandatsvereinbarung und/oder im Rahmen einer Vollmacht) eingeholt.
Widerrufsrecht: Bitte beachten Sie, dass eine einmal erteilte Einwilligung – gleich, ob diese auf Art. 6 Abs. 1 lit. a oder Art. 9 Abs. 2 lit. a DSGVO beruht – jederzeit mit Wirkung für die Zukunft – vollständig oder teilweise – widerrufen werden kann; die Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt hiervon unberührt. Einen etwaigen Widerruf richten Sie bitte an die in Ziffer II genannten Kontaktdaten (=Verantwortlicher) oder den das Mandat bearbeitenden Rechtsanwalt. Bitte beachten Sie, dass wir im Fall des Widerrufs einer für die Durchführung des Mandatsverhältnisses erforderlichen Einwilligung, unsere Leistungen im Rahmen des Mandatsverhältnisses ggf. nicht weiter erbringen können und das Mandatsverhältnis dann ggf. beenden müssten.
7. Zugriffsberechtigte / etwaige Empfänger von Daten
Innerhalb unserer Sozietät haben grundsätzlich nur diejenigen Personen und Stellen Zugriff auf personenbezogene Daten, die Zugriff zur Erfüllung der in dieser Datenschutzerklärung nachfolgend beschriebenen Zwecke benötigen (sog. „need-to-know“-Prinzip). Wir tragen dafür Sorge, dass unsere Mitarbeiter und etwaige Dienstleister entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 43a Abs. 2, 43e BRAO) verpflichtet sind, insbesondere
In den vorgenannten Grenzen behalten wir uns vor, dritte Dienstleister in das Mandatsverhältnis einzubinden, die im Rahmen der Leistungserbringung in unserem Auftrag und nach Weisung tätig werden (Auftragsverarbeiter). Diese Dienstleister können im Rahmen der Leistungserbringung personenbezogene Daten empfangen bzw. mit personenbezogenen Daten in Berührung kommen und stellen Dritte bzw. Empfänger i.S.d. DSGVO dar. In einem solchen Fall tragen wir dafür Sorge, dass unsere Dienstleister hinreichende Garantien dafür bieten, dass geeignete technische und organisatorische Maßnahmen vorhanden sind und Verarbeitungen so durchgeführt werden, dass sie im Einklang mit den Anforderungen der DSGVO stehen und den Schutz der Rechte der betroffenen Person gewährleisten (vgl. Art. 28 DSGVO).
Soweit eine Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb einer Auftragsverarbeitung an Dritte und/oder Empfänger erfolgt, stellen wir sicher, dass dies ausschließlich in Übereinstimmung mit den gesetzlichen Anforderungen (DSGVO, BDSG, BRAO) und nur bei Vorliegen einer entsprechenden Rechtsgrundlage oder einer hierzu ggf. erforderlichen Einwilligung geschieht. Bei einer Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die unmittelbar und ausschließlich nur einem einzelnen Mandat dienen, erfolgt eine Einbeziehung nur, soweit der Mandant hierzu zuvor ausdrücklich eingewilligt hat (§ 43e Abs. 5 BRAO).
8. Etwaige Verarbeitung außerhalb der Bundesrepublik Deutschland
Die Verarbeitung personenbezogenen Daten erfolgt grundsätzlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland.
Soweit eine Verarbeitung personenbezogenen Daten außerhalb der Bundesrepublik Deutschland in anderen EU-Mitgliedsstaaten oder in Staaten des Europäischen Wirtschaftsraums („EWR“) – z.B. durch Dienstleister – erfolgen sollte, erfolgt dies unter Beachtung des § 43e BRAO (siehe Ziffer III.7). Lediglich in Ausnahmefällen kann es darüber hinaus zu einer Übermittlung und/oder Verarbeitung von Daten und Informationen in sog. „Drittländern“ kommen. „Drittländer“ sind Länder außerhalb der Europäischen Union und/oder des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, in denen nicht ohne Weiteres von einem angemessenem Datenschutzniveau entsprechend der Standards der EU ausgegangen werden kann. Sofern die übermittelten Informationen auch personenbezogene Daten umfassen, stellen wir vor einer solchen Übermittlung / Verarbeitung sicher, dass entweder
Eine angemessenes Datenschutzniveau i. S. der DSGVO kann aus einem sog. „Angemessenheitsbeschluss“ der Europäischen Kommission oder aus der Verwendung der sog. „EU Standardvertragsklauseln“ folgen. Im Falle von Empfängern in den USA kann die Einhaltung der Prinzipien des sog. „EU-US Privacy Shield“ ein angemessenes Datenschutzniveau sicherstellen. Weitere Informationen zu den geeigneten und angemessenen Garantien zur Einhaltung eines angemessenen Datenschutzniveaus stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. Informationen zu den Teilnehmern des EU-US Privacy Shield finden Sie zudem hier: www.privacyshield.gov/list.
Bei einer Inanspruchnahme von Dienstleistern, die im Ausland tätig werden, stellen wir unbeschadet der übrigen Voraussetzungen des § 43e BRAO vor einer Übermittlung und/oder Verarbeitung sicher, dass der im Ausland bestehende Schutz der Geheimnisse dem Schutz im Inland vergleichbar ist, es sei denn, dass der Schutz der Geheimnisse dies nicht gebietet.
9. Grundsätze zur Datenlöschung und Speicherdauer
Personenbezogene Daten unserer Mandanten (betroffene Personen) werden gelöscht, wenn die Daten für die Zwecke des Mandatsverhältnisses nicht länger erforderlich sind. Anstelle der Löschung tritt dabei ggf. eine Speicherung unter Einschränkung der Verarbeitung, wenn dies durch den europäischen oder nationalen Gesetzgeber in unionsrechtlichen Verordnungen, Gesetzen oder sonstigen Vorschriften, denen unsere Sozietät unterliegt, vorgesehen ist, insbesondere z.B.
Eine Löschung der Daten erfolgt spätestens dann, wenn eine durch die vorgenannten Normen vorgeschriebene Speicherfrist abläuft, es sei denn, dass eine Erforderlichkeit zur weiteren Speicherung der Daten für einen Vertragsabschluss oder zu anderen Zwecken besteht oder Sie in eine längere Speicherung eingewilligt haben (Art. 6 Abs. 1 lit a DSGVO).
Bei der Art der betroffenen personenbezogenen Daten unterscheiden wir im Wesentlichen zwischen Stammdaten, Vertragsdurchführungsdaten und (Drittdaten. Hinzu kommen ggf. besondere personenbezogene Daten i.S.d. Art. 9 DSGVO.
1. Stammdaten
Stammdaten sind Daten zu Ihrem Unternehmen und/oder Ihrer Person, die Sie im Rahmen der Vertragsanbahnung und/oder einer Mandatierung unserer Sozietät bereitstellen. Dies kann Angaben umfassen wie Firmenname, Ansprechpartner, Name, Vorname, Anrede, Anschrift, Geburtsdatum, E-Mail-Adresse, Telefonnummer, Fax sowie zu Abrechnungszwecken Kontoverbindungsdaten oder Ähnliches. Darüber hinaus können Sie uns auf freiwilliger Basis weitere Daten, z. B. eine Mobilfunknummer, Ihre bevorzugte Korrespondenzsprache o.Ä. mitteilen. Diese von Ihnen angegebenen Daten bezeichnen wir insgesamt als „Stammdaten“. Zu Stammdaten zählen auch Daten von Gegnern oder Beteiligten, die wir im Rahmen des Mandatsverhältnisses erhalten.
2. Vertragsdurchführungsdaten
Vertragsdurchführungsdaten sind solche Daten, die im Rahmen der Vertragsdurchführung bzw. Mandatsbearbeitung anfallen und von uns zur Vertragsdurchführung, Abrechnung oder Verwaltung verarbeitet werden. Zu den Vertragsdurchführungsdaten gehören alle Informationen, die für Ihre Beratung und die Durchsetzung und/oder Verteidigung Ihrer Rechte im Rahmen des Mandatsverhältnisses notwendig sein können, z.B. Sachverhaltsschilderungen, Dokumente, Unterlagen, Urkunden, E-Mails, Stellungnahmen oder Ähnliches, soweit diese eine Personenbeziehbarkeit ermöglichen.
3. Drittdaten
Drittdaten sind solche personenbezogenen Daten, die wir nicht direkt bei betroffenen Personen (z.B. Mandanten, Gegnern oder Beteiligten) erheben bzw. nicht direkt von der betroffenen Person zur Verfügung gestellt bekommen, sondern die wir von Dritten (Mandanten, Gegnern, Beteiligten, Gerichten, Behörden) im Rahmen der Mandatsbearbeitung erhalten.
Personenbezogene Daten werden von uns nach den einschlägigen datenschutzrechtlichen Bestimmungen insbesondere der DSGVO, des BDSG oder der BRAO /BORA verarbeitet. Stammdaten, Vertragsdurchführungsdaten und Drittdaten werden von uns zum Zwecke der Angebotserstellung und/oder zur Erfüllung des jeweiligen Mandatsverhältnisses verarbeitet, soweit dies zur Vertragsanbahnung und/oder Vertragsdurchführung erforderlich ist. Hierzu gehört z.B. die anwaltliche Beratung im Rahmen des Mandatsverhältnisses, Einholung von Deckungszusagen bei Rechtsschutzversicherungen, Stellung von Anträgen auf Prozesskostenhilfe (PKH) oder Verfahrenskostenhilfe (VKH), Rechnungsstellung, Abwicklung evtl. Haftungsansprüche Ihrerseits gegen die Sozietät oder Durchführung wirksamer Kollisionskontrollen zur Vermeidung von Interessenkonflikten; ergänzend gelten die Ausführungen unter Ziffer III. Rechtsgrundlage hierfür ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO. Ihre Daten werden sowohl digital (in einem Dokumentenmanagementsystem) als auch in Papierform gespeichert bzw. gesammelt.
Stammdaten, Vertragsdurchführungsdaten und Drittdaten von Mandanten, Gegnern, Streitverkündeten, Nebenintervenienten, deren anwaltlichen Vertretern, Gerichten, Behörden und/oder sonstigen Beteiligten an einem Mandatsverhältnis nutzen wir zudem zum Zwecke der Kommunikation mit diesen. Rechtsgrundlage hierfür ist, soweit die Durchführung des Mandatsverhältnisses betroffen ist, Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, sowie ggf. berechtigte Interessen nach Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO.
Der Anwaltschaft ist die Veranstaltung von Werbung / Marketing nur in engen Grenzen gestattet. Werbung ist nach § 43b BRAO zulässig, soweit sie über die berufliche Tätigkeit in Form und Inhalt sachlich unterrichtet und nicht auf die Erteilung eines Auftrags im Einzelfall gerichtet ist; ergänzende Bestimmungen finden sich in den §§ 6 bis 10 BORA.
Daten von Lieferanten und/oder Dienstleistern (im Folgenden einheitlich „Lieferanten“), die natürliche Personen sind und deren Leistungen wir auf vertraglicher Grundlage nachfragen und/oder in Anspruch nehmen, verarbeiten wir ausschließlich zum Zwecke der Vertragserfüllung oder – durchführung. Hiervon können Stammdaten und Vertragsdurchführungsdaten betroffen sein. Rechtsgrundlage für eine solche Datenverarbeitung ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertragserfüllung/ Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen). Die Ziffer III.5 (Datenverarbeitung zur Durchsetzung von Ansprüchen / Erfüllung rechtlicher Vorschriften) gilt entsprechend.
Ihre Daten können im Rahmen der Mandatsbearbeitung an Behörden, Gerichte, staatliche Stellen, (Verfahrens-)Gegner oder andere Beteiligte, aber auch an (Rechtsschutz-)Versicherungen (z.B. Einholung Deckungsschutz) oder im Rahmen des Zahlungsverkehrs, jeweils vorbehaltlich einer hierzu ggf. erforderlichen Einwilligung, übermittelt werden. Darüber hinaus können Daten an (technische) Dienstleister, Service-Provider und/oder Subunternehmer übermittelt werden. Die Datenweitergabe erfolgt nur, soweit dies zur ordnungsgemäßen Abwicklung des Mandatsverhältnisses erforderlich ist (Art. 6 Abs. 1 lit b DSGVO) oder berechtigte Interessen hierfür vorliegen (Art. 6 Abs. 1 lit f DSGVO). Die bes. Anforderungen der BRAO werden entsprechend berücksichtigt (siehe oben). Im Übrigen verweisen wir auf die Ausführungen in Ziffer III.7.
Die DSGVO gewährt den betroffenen Personen umfangreiche Rechte (sog. Betroffenenrechte, insb. Art. 12 bis Art. 22 DSGVO): Es besteht ein Auskunftsrecht gemäß Art. 15 DSGVO, ein Recht auf Berichtigung gemäß Art. 16 DSGVO, ein Recht auf Löschung gemäß Art. 17 DSGVO, ein Recht auf Einschränkung der Verarbeitung gemäß Art. 18 DSGVO, ein Recht auf Datenmitnahme gemäß Art. 20 DSGVO und ein Recht auf Widerspruch gemäß Art. 21 DSGVO. Darüber hinaus besteht ein Beschwerderecht bei der zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörde gemäß Art. 77 DSGVO i. V. m. § 19 BDSG. Möchten Sie eines oder mehrere dieser Rechte in Anspruch nehmen, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Nutzen Sie hierzu bitte die unter Ziffer II angegebenen Kontaktmöglichkeiten. Bitte beachten Sie, dass Betroffenenrechte mit Hinblick auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht gemäß §§ 29, 32 bis 35 BDSG eingeschränkt sein können.
Information über Ihr Widerspruchsrecht
nach Art. 21 DSGVO
Sie haben das Recht, aus Gründen, die sich aus Ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung Sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO (Datenverarbeitung im öffentlichen Interesse) und/oder Artikel 6 Abs. 1f DSGVO (Datenverarbeitung im Rahmen berechtigter Interessen) erfolgt, Widerspruch einzulegen; dies gilt auch für ein auf diese Bestimmung gestütztes Profiling im Sinne von Art. 4 Abs. 4 DSGVO sowie für Direktwerbung i.S.d. Art. 21 Abs. 2 DSGVO.
Legen Sie Widerspruch ein, werden wir Ihre personenbezogenen Daten nicht mehr verarbeiten, es sei denn, wir können zwingende schutzwürdige Gründe für die Verarbeitung nachweisen, die Ihre Interessen, Rechte und Freiheiten überwiegen, oder die Verarbeitung dient der Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen.
Der Widerspruch kann grundsätzlich formfrei erfolgen. Zur Ausübung des Widerspruchsrechts können Sie sich an die in Ziffer II genannten Kontaktdaten werden.
§ 43a BRAO
(2) Der Rechtsanwalt ist zur Verschwiegenheit verpflichtet. Diese Pflicht bezieht sich auf alles, was ihm in Ausübung seines Berufes bekanntgeworden ist. Dies gilt nicht für Tatsachen, die offenkundig sind oder ihrer Bedeutung nach keiner Geheimhaltung bedürfen. Der Rechtsanwalt hat die von ihm beschäftigten Personen in schriftlicher Form zur Verschwiegenheit zu verpflichten und sie dabei über die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung zu belehren. Zudem hat er bei ihnen in geeigneter Weise auf die Einhaltung der Verschwiegenheitspflicht hinzuwirken. Den von dem Rechtsanwalt beschäftigten Personen stehen die Personen gleich, die im Rahmen einer berufsvorbereitenden Tätigkeit oder einer sonstigen Hilfstätigkeit an seiner beruflichen Tätigkeit mitwirken. Satz 4 gilt nicht für Referendare und angestellte Personen, die im Hinblick auf die Verschwiegenheitspflicht den gleichen Anforderungen wie der Rechtsanwalt unterliegen. Hat sich ein Rechtsanwalt mit anderen Personen, die im Hinblick auf die Verschwiegenheitspflicht den gleichen Anforderungen unterliegen wie er, zur gemeinschaftlichen Berufsausübung zusammengeschlossen und besteht zu den Beschäftigten ein einheitliches Beschäftigungsverhältnis, so genügt auch der Nachweis, dass eine andere dieser Personen die Verpflichtung nach Satz 4 vorgenommen hat.
§ 43e BRAO
(1) Der Rechtsanwalt darf Dienstleistern den Zugang zu Tatsachen eröffnen, auf die sich die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gemäß § 43a Absatz 2 Satz 1 bezieht, soweit dies für die Inanspruchnahme der Dienstleistung erforderlich ist. Dienstleister ist eine andere Person oder Stelle, die vom Rechtsanwalt im Rahmen seiner Berufsausübung mit Dienstleistungen beauftragt wird.
(2) Der Rechtsanwalt ist verpflichtet, den Dienstleister sorgfältig auszuwählen. Er hat die Zusammenarbeit unverzüglich zu beenden, wenn die Einhaltung der dem Dienstleister gemäß Absatz 3 zu machenden Vorgaben nicht gewährleistet ist.
(3) Der Vertrag mit dem Dienstleister bedarf der Textform. In ihm ist
(4) Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die im Ausland erbracht werden, darf der Rechtsanwalt dem Dienstleister den Zugang zu fremden Geheimnissen unbeschadet der übrigen Voraussetzungen dieser Vorschrift nur dann eröffnen, wenn der dort bestehende Schutz der Geheimnisse dem Schutz im Inland vergleichbar ist, es sei denn, dass der Schutz der Geheimnisse dies nicht gebietet.
(5) Bei der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, die unmittelbar einem einzelnen Mandat dienen, darf der Rechtsanwalt dem Dienstleister den Zugang zu fremden Geheimnissen nur dann eröffnen, wenn der Mandant darin eingewilligt hat.
(6) Die Absätze 2 und 3 gelten auch im Fall der Inanspruchnahme von Dienstleistungen, in die der Mandant eingewilligt hat, sofern der Mandant nicht ausdrücklich auf die Einhaltung der in den Absätzen 2 und 3 genannten Anforderungen verzichtet hat.
(7) Die Absätze 1 bis 6 gelten nicht, soweit Dienstleistungen auf Grund besonderer gesetzlicher Vorschriften in Anspruch genommen werden. Absatz 3 Satz 2 gilt nicht, soweit der Dienstleister hinsichtlich der zu erbringenden Dienstleistung gesetzlich zur Verschwiegenheit verpflichtet ist.
(8) Die Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten bleiben unberührt.