Die erfolgreiche erbrechtliche Beratung bedarf der umfassenden und vertrauensvollen Kenntnis sowohl der Vermögens- als auch der familiären Verhältnisse des Mandanten. Wir nehmen uns die zur Ermittlung der Wünsche des Erblassers erforderliche Zeit und erarbeiten gemeinsam mit Ihnen eine Ihren Wünschen möglichst optimal entsprechende Lösung. Das gilt sowohl für Ihre private Vermögensnachfolge als auch für eine etwaige Unternehmensnachfolge. Außerdem beraten und vertreten wir Erben in allen Fragen des Nachlasses und der Erbauseinandersetzung.