Immobilienrecht

Der Erwerb einer Immobilie erfordert eine Auseinandersetzung mit den Bestandteilen und Inhalten eines Immobilienkaufvertrages. Damit ist bei Ihrem Kauf nicht zu späteren Rechtsstreitigkeiten und hohen Kosten kommt, stehen wir Ihnen als erfahrene Rechtsanwälte für das Immobilienrecht beratend zur Seite. Wir prüfen Ihren Immobilienkaufvertrag, legen Ihnen Änderungsvorschläge vor und vertreten Sie sowohl außergerichtlich als auch gerichtlich. Sollten Sie bereits Eigentümer einer Immobilie sein, beraten wir Sie auch bei allen Rechtsproblemen im Zusammenhang mit Ihrer Immobilie. Auch bieten wir umfangreiche Unterstützung in der Projektentwicklung an; dies sowohl im Neubau als auch im Bestand. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die gleichzeitige Berücksichtigung mietrechtlicher, baurechtlicher und wohnungseigentumsrechtlicher Belange gelegt.

Ihre Ansprechpartner für diesen Fachbereich:

Frank Weyrich
Christian Nielsen
Thomas Lübcke
Dragana Heun