Mit dem öffentlichen Baurecht ist im Wesentlichen das Entwickeln von Raum- und Flächennutzungsplänen durch die Länder und das Aufstellen von Bebauungsplänen durch die Gemeinden per Satzung bzw. in Hamburg per Gesetz sowie das Erteilen von Baugenehmigungen für den Wohnungs- und Gewerbebau gemeint.
Das Planungsrecht, insbesondere aber das Baugenehmigungsrecht, bietet viel Konfliktpotenzial, weil sowohl durch das Bauen auf dem eigenen Grundstück als auch durch eine bauliche Veränderung auf dem Nachbargrundstück das unmittelbare Umfeld dauerhaft verändert und geprägt wird.